Arbeiten im Rahmen der Umsetzung des Hospiz‐ und Palliativfondsgesetzes

Auftraggeberin: BMSGPK
Laufzeit: fortlaufend seit 2022
Ansprechpersonen GÖG: Thomas Neruda, Elisabeth Pochobradsky

Der österreichische Nationalrat hat am 24. Februar 2022 das Hospiz‐ und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz werden durch die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder der österreichweite bedarfsgerechte und flächendeckende Auf‐ und Ausbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs für acht vom HosPalFG umfasste spezialisierte Hospiz‐ und Palliativangebote (sechs Angebote für Erwachsene sowie zwei HOS/PAL‐Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) unterstützt.

Die Gesundheit Österreich Gmbh (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der fortlaufenden Unterstützung bei der Umsetzung der Inhalte des HosPalFG beauftragt, die seit 2022 folgende Arbeiten umfasste:

  • Erarbeiten von Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG),
  • Festlegung des Auf‐ und Ausbaus der acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz‐ und Palliativangebote (gemäß § 7 HosPalFG),
  • Arbeiten zum Themenbereich Tarife (gemäß § 8 HosPalFG),
  • Konzeption der Planungsunterlage (gemäß § 9 HosPalFG),
  • Erarbeiten der Datenparameter für die Hospiz‐ und Palliativdatenbank sowie die Programmierung und der Betrieb derselben (gemäß § 10 HosPalFG).

Veröffentlichung der Qualitätskriterien gemäß § 6 HosPalFG

Gemäß § 6 HosPalFG hat die GÖG im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern der Sozialversicherung Qualitätskriterien und -indikatoren für die modular abgestuften Versor-gungsangebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung – im Erwachsenenbereich sowie im Bereich Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene erstellt.

Die an dieser Stelle veröffentlichten Qualitätskriterien wurden vom im Rahmen der Arbeiten zum HosPalFG eingerichteten Beschlussgremium, bestehend aus Vertreter:innen der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung einvernehmlich festgelegt und nunmehr zur Veröffentlichung freigegeben.