Qualitätsberichterstattung

Auftraggeberin: BGA
Laufzeit: fortlaufend seit 2008
Ansprechperson GÖG:
Brigitte Domittner

Seit der Novellierung des KAKuG im Jahr 2011 sind Krankenanstalten verpflichtet, an der österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilzunehmen. Im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur werden in regelmäßigen Abständen Krankenanstalten zu verschiedenen Qualitätsthemen, wie etwa Qualitätsmodelle, Patienten‐ und Mitarbeiterbefragungen, Beschwerde- und Risikomanagement über die webbasierte Plattform zur Qualitätsberichterstattung befragt.

Zur Vorbereitung für die nächstjährige verpflichtende Qualitätsberichterstattung in Akutkrankenanstalten und in stationären Rehabilitationseinrichtungen wurden im Jahr 2022 die bestehenden Fragebögen von der Expertengruppe Qualitätsplattform geprüft, bei Bedarf adaptiert und teilweise inhaltlich erweitert. Da erstmals auch die Krankenanstalten der Langzeitversorgung und der Genesung/Prävention an der Berichterstattung teilnehmen, wurde auch dieser Fragebogen mit den betroffenen Einrichtungen und der Expertengruppe abgestimmt und von den entscheidenden Gremien abgenommen.

Wie bisher in den Jahren außerhalb der verpflichtend stattfindenden Berichterstattung wurde auch im Jahr 2022 die Qualitätsplattform für die freiwillige Qualitätsberichterstattung in Akutkrankenanstalten und in stationären Rehabilitationseinrichtungen (Berichtsjahr 2021) geöffnet. Nach Abschluss der Erhebung wurden Daten der Akutkrankenhäuser an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für kliniksuche.at übermittelt.

Der Bericht „Qualitätssysteme in selbstständigen Ambulatorien (Berichtsjahr 2020)“ wurde im April 2022 auf der Website des BMSGPK und der Qualitätsplattform veröffentlicht. Zudem wurden die Daten zur Visualisierung registrierter User:innen über das BIQG‐Portal zur Verfügung gestellt.

Weiterlesen:

Plattform zur Qualitätsberichterstattung
Qualitätssysteme in selbstständigen Ambulatorien, Berichtsjahr 2020