Zu diesem Sonderbereich der psychiatrischen Versorgung wurden in den Jahren 2005 und 2006 gemeinsam mit einer Expertengruppe idealtypische Versorgungsstrukturen entworfen, und zwar mit entsprechenden Qualitätsanforderungen hinsichtlich Infrastruktur, personeller und räumlicher Ausstattung sowie zum Leistungsangebot.
Außerdem dargestellt wurden jene Grundsätze und Anforderungen an die Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen, die auf EU-Ebene formuliert wurden bzw. auf Bundesebene aus den bestehenden Richtlinien zur psychiatrischen Versorgung abgeleitet werden können. Die stationäre Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen in Spezialeinrichtungen ist grundsätzlich als überregionale Versorgungsleistung zu betrachten. Darüber hinaus sind auf regionaler Ebene verschiedene ambulante Versorgungsstrukturen erforderlich.
Die Definition von Planungsgrundlagen und eigenen Bedarfsrichtwerten für diesen Sonderbereich erfolgte differenziert nach Abhängigkeit von Alkohol bzw. von illegalen Drogen. Damit sind die Vorarbeiten für eine Integration dieses Sonderbereichs der Psychiatrie in den »Österreichischen Strukturplan Gesundheit« geleistet.
Kontakt: Daniela Kern