Richtlinien für die Kundmachung von Drogeneinrichtungen (2000)

Entwickelt wurde ein Richtlinienkatalog für die Kundmachung von Einrichtungen der Drogenhilfe gemäß § 15 Suchtmittelgesetz.

Der Richtlinienkatalog für die Kundmachung von Einrichtungen der Drogenhilfe im Bundesgesetzblatt gemäß § 15 Suchtmittelgesetz wurde in enger Kooperation mit dem Auftraggeber sowie mit Expertinnen und Experten aus dem Suchtbereich entwickelt. Eine der Hauptaufgaben bestand darin, die gesetzlich definierten Anforderungen anwendungsbezogen zu erläutern und Mindeststandards für die Kundmachung zu formulieren. Verbunden damit war der Anspruch, Qualitätssicherung im Bereich der Drogenhilfe zu fördern. Der erarbeitete Entwurf besteht aus drei Themenschwerpunkten

  • Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit § 15 SMG,
  • Qualitätssicherung,
  • Begutachtungsverfahren

und wurde in mehreren Sitzungen einer eigens hierfür eingerichteten Gruppe von Fachleuten sowie auf Basis von Rückmeldungen eines weiten Kreises von Drogenfachleuten entwickelt. Der Richtlinienkatalog wurde in der Folge vom Auftraggeber geringfügig adaptiert und dient nunmehr als Grundlage im Prüfverfahren von um Kundmachung ansuchenden Drogeneinrichtungen. Die offiziellen Richtlinien stehen inklusive Leitfaden auf der Website des Gesundheitsressorts zur Verfügung.

Auftraggeber: Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG)
Herausgeber: ÖBIG
Erscheinungsort: Wien
Erscheinungsjahr: 2000
Umfang: 15 Seiten
Kostenersatz: Kostenlos
Bericht Downloaden, Größe: 209,0 KB

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