Mit Entschließung des Bundesrates vom 13. April 1994 ist die damalige Bundesministerin für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz ersucht worden, dem Bundesrat nach einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren einen Bericht über den Vollzug des Hebammengesetzes, insbesondere über die Entwicklung des Hebammenwesens und die Auswirkungen des neuen Hebammengesetzes (auch in finanzieller Hinsicht) vorzulegen. Mit der Erstellung des Berichts wurde das ÖBIG beauftragt. Bisher wurden zwei Berichte gelegt.
Der Berichtszeitraum des ersten Berichts reicht vom Inkrafttreten des Hebammengesetzes am 29. April 1994 bis Ende März 1997. Anlässlich der Beratungen über den ersten Hebammenbericht hat der Bundesrat am 12. März 1998 eine Entschließung angenommen, in dem das zuständige Ressort ersucht wird, dem Bundesrat alle drei Jahre einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der zweite Bericht wurde im Jahre Juli 2005 gelegt.
Schwerpunkte der Berichte waren
Kontakt: Gertrud Bronneberg
Konferenz »Wende in der Pflegeausbildung«. Vorträge und Abstimmungsergebnis online. mehr
Wie Pflegekräfte der Zukunft ausgebildet werden sollen. Antworten auf der Konferenz am 26. 9. in Wien; Programm online. mehr
Gesundheitsberufe in Arbeit. Derzeit werden folgende Berufe bearbeitet: Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, gehobene medizinisch-technische Dienste (MTD), Hebammen, Medizinische Masseurinnen/Masseure und Heilmasseurinnen/-masseure sowie Dentalhygieniker/in. mehr
Curricula Kinder- und Jugendlichenpflege. Im Auftrag des Gesundheitsressorts wurden Curricula für die spezielle Grundausbildung sowie für die Sonderausbildung in Kinder- und Jugendlichenpflege publiziert. mehr

