Grundlage und Leitliniefür den theoretischen Unterricht in der speziellen Grundausbildung sowie in der Sonderausbildung.
Das 1996 fertiggestellte Curriculum wurde nach Vorlage des neuen Gesetzes für die Gesundheits- und Krankenpflege sowie der neuen Verordnung für die spezielle Grundausbildung und für die einjährige Sonderausbildung in der Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege revidiert.
Die Revision umfasste drei Phasen:
Phase 1 (1.1.1999 bis 20.12.1999): Adaptierung der drei Ausbildungsjahre des Curriculums gemäß den gesetzlichen Grundlagen und Erstellen einer Arbeitsunterlage für die spezielle Grundausbildung an den Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege;
Phase 2 ( 1.1.2000 bis 20.12.2000): Entwicklung eines Curriculumentwurfs für die einjährige Sonderausbildung;
Phase 3 (1.10.2002 bis 15.12.2003): Sammeln und Aufbereiten der Erfahrungen der Schulen mit der gesamten dreijährigen Ausbildung und mit der einjährigen Sonderausbildung, Einarbeiten der Erfahrungen in die Curricula, Herausgabe einer redigierten Fassung für die dreijährige spezielle Grundausbildung sowie Herausgabe einer redigierten Fassung für die einjährige Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege.
Die entsprechenden Arbeiten wurden in Zusammenarbeit mit den Pflegelehrerinnen und -lehrern der Schulen für die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege unter punktueller Beiziehung von Lehrkräften der nichtpflegerischen Unterrichtsbereiche durchgeführt.
Sonderausbildung: Inland 18,–, Europa 23,–
GÖG-Jahresbericht online. Der Jahresbericht 2010 der Gesundheit Österreich ist als PDF-Download verfügbar. mehr

