Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen

Das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) wurde im Jahr 2007 auf Basis des 2004 verabschiedeten Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG) gegründet. Dem BIQG obliegen im Auftrag des Bundes die Entwicklung, Umsetzung und regelmäßige Evaluation eines bundesweiten Qualitätssystems.

Als Hauptaufgaben des BIQG wurden im GQG folgende Tätigkeiten definiert:

  • die Mitwirkung bei der Erstellung allgemeiner Vorgaben und Grundsätze für die Entwicklung von Standards im Bereich der Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität, für die Qualitätsberichterstattung, für Fördermaßnahmen bzw. Anreizmechanismen und für das Monitoring
  • die Erarbeitung von Qualitätsstandards
  • die Erstellung von Qualitätsberichten
  • die Durchführung/Mitwirkung bei der Setzung von Fördermaßnahmen und bei der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • die Unterstützung der Bundesministerin / des Bundesministers für Gesundheit bei der bundesweiten Koordinierung von Qualitätsmaßnahmen

Alle Arbeiten des BIQG folgen laut GQG den Grundprinzipien der Bundeseinheitlichkeit, der bundesländer-, sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Vorgehensweise, der Patientenorientierung sowie der Transparenz, Effektivität und Effizienz gemäß internationalen Standards.

Gesundheitsqualitätsgesetz