Qualitätsberichterstattung

Seit der Novellierung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten im Jahr 2011 sind Krankenanstalten dazu verpflichtet, an der österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilzunehmen. Im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur werden in regelmäßigen Abständen Informationen zu verschiedenen Qualitätsthemen, wie etwa zu Qualitätsmodellen, Patienten‐ und Mitarbeiterbefragungen oder zum Beschwerde- und Risikomanagement der Krankenanstalten, über die webbasierte Plattform erfasst. Die Plattform wird von der Gesundheit Österreich GmbH betrieben.

Die letzte Qualitätsberichterstattung fand im Jahr 2021 für selbstständige Ambulatorien statt. Der Bericht „Qualitätssysteme in selbstständigen Ambulatorien (Berichtsjahr 2020)“ wurde im April 2022 von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen und kann über die Websites der Qualitätsplattform und des BMSGPK heruntergeladen werden. Für das Jahr 2023 ist neuerlich die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung in Akutkrankenhäusern und in stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie erstmals auch in Krankenanstalten der Langzeitversorgung und der Genesung/Prävention geplant.  

Kontakt: Brigitte Domittner, Alexander Gollmer