Beratung PRIKRAF / ÖSG in Sanatorien

Auftraggeber: PRIKRAF
Laufzeit: Jänner 2014 bis Dezember 2021
Ansprechpersonen GÖG: Petra Paretta

Es bestand eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) und der Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH zur Unterstützung des PRIKRAF bei der Umsetzung der Regelungen des ÖSG in Sanatorien. Es erfolgten Beratungen unter Anwendung der im ÖSG 2017 angeführten Transformierungsregeln für Sanatorien zur Umsetzung von Qualitätskriterien und organisatorischen Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit von Leistungen in Sanatorien gegenüber dem PRIKRAF.