In-vitro-Fertilisations-Statistik (§ 21 FMedG)

Auftraggeber: BMSGPK, BMJ
Laufzeit: fortlaufend seit 2016
Ansprechperson GÖG:
Reinhard Kern

Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurde mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Rechtsgrundlage für eine verpflichtende elektronische Meldung festgelegter Daten über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geschaffen.

Seit 2017 sind die ärztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wird, dazu angehalten, diese Daten auf elektronischem Weg an die Gesundheit Österreich GmbH zu melden.

Die Gesundheit Österreich GmbH hat jeweils bis 30. September eine Auswertung dieser Daten vorzunehmen und zu veröffentlichen.

Im Jahr 2022 wurde bei 11.886 Frauen 20.787-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt. 

Weiterlesen:

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2022
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2021
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2020
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2019
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2018
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2017
Statistik gemäß § 21 FMedG – Jahresbericht 2016