Curricula Pflegeassistenzberufe

Auftraggeber: BMGF (jetzt: BMSGPK)
Laufzeit: Jänner 2017 bis Dezember 2017
Ansprechperson GÖG: Elisabeth Rappold

Mit Inkrafttreten der GuK-Novelle 2016 müssen seit 1. September. 2016 alle Pflegehilfelehrgänge auf die neuen Ausbildungsvorgaben zur Pflegeassistenz umgestellt werden. Ausschließlich vor diesem Datum begonnene Ausbildungen zur Pflegehilfe - neu Pflegeassistenz - können noch gemäß Pflegehilfeausbildungsverordnung (1999) abgeschlossen werden. Alle ab dem 1. 9. 2016 startenden Ausbildungen für Pflegeassistenzberufe – Pflegeassistenz (PA, einjährig) und Pflegefachassistenz (PFA, zweijährig) – sind nach den neuen Ausbildungsvorgaben (PA-PFA-AV 2016), ausgegeben am 31. 10. 2016, auszurichten.

Zur Sicherung einer österreichweit einheitlichen Ausbildungsqualität werden in einem Zeitraum von fünf Jahren Curricula für die Ausbildungen auf Basis der neuen Ausbildungsverordnung für Pflegeassistenzberufe erarbeitet. Die Curriculumentwicklung verläuft in je vier Phasen (Erarbeitungs-, Erprobungs-, Evaluierungs- und Revisionsphase). Darüber hinaus soll ein Konzept zur Validierung/Anrechnung von nicht-formal und/oder informell erworbenen Kompetenzen der Pflegehilfe zur Pflegefachassistenz erarbeitet werden.

Nachdem im Rahmen der Curriculumentwicklung als erster Meilenstein Anfang 2017 die in der PA-PFA-AV (2016) festgelegten Themenfelder inhaltlich aufgeschlüsselt und erläutert worden waren (siehe Handreichung V 1.2), wurden auf Basis dieser Handreichung und der Qualifikationsprofile der Ausbildungsverordnung im zweiten Schritt detaillierte Lernziele zu den Inhalten formuliert.

Im dritten Arbeitsschritt wurden auf Basis der Lernziele für jedes Themenfeld überprüfbare Lernergebnisse zusammengefasst, die am Ende der Ausbildung nachzuweisen sind. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, transparent zu machen, welche Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen bei der PFA in den jeweiligen Qualifikationsbereichen additiv dazukommen. Die formulierten Lernergebnisse geben Hinweise auf das u. a. in Prüfungen nachzuweisende Wissen und Können sowie auf die einzuschätzenden Einstellungen bzw. Haltungen. Damit wurde ein erster konkreter Referenzbereich für das Validierungsverfahren geschaffen, dessen Ausarbeitung 2018 erfolgen soll.