Medizinprodukte-Register: Online-Registrierung für Prüfanstalten, 01.07.2009
Stellen, Einrichtungen oder Personen mit Sitz in Österreich, die
Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungstätigkeiten nach § 67 Abs 3 MPG berufs- oder gewerbsmäßig durchführen, können nun an der
Gesundheit Österreich unbürokratisch ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen.
Meldepflichtig sind insbesondere Stellen bzw. Einrichtungen, die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und/oder messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten durchführen.
Für Fragen steht Ihnen die
Medizinprodukte-Hotline Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr via
medizinprodukte(at)goeg.at oder unter der Telefonnummer
+43 1 515 61-0 zur Verfügung.