Medizinprodukte-Register: Online-Registrierung für Prüfanstalten, 01.07.2009


Stellen, Einrichtungen oder Personen mit Sitz in Österreich, die Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungstätigkeiten nach § 67 Abs 3 MPG berufs- oder gewerbsmäßig durchführen, können nun an der link intern Gesundheit Österreich unbürokratisch ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen.

Meldepflichtig sind insbesondere Stellen bzw. Einrichtungen, die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und/oder messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten durchführen.

Für Fragen steht Ihnen die Medizinprodukte-Hotline Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr via medizinprodukte(at)goeg.at oder unter der Telefonnummer +43 1 515 61-0 zur Verfügung.

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GÖG-Jahresbericht online. Der Jahresbericht 2010 der Gesundheit Österreich ist als PDF-Download verfügbar. mehrmore


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