Health care planning

ÖSG 2010

Zukunftsweisende Strukturveränderungen im Zeichen der Flexibilisierung

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG), erstmals 2006 als Rahmenplan für eine integrierte Gesundheitsversorgungsstruktur vereinbart, stellt mit seiner nunmehr dritten, erweiterten Version »ÖSG 2010« einen weiteren großen Schritt in Richtung einer umfassenden Planung des gesamten Gesundheitswesens dar (Planungshorizont 2020).
 
Im ÖSG 2010 wurden erstmals Rahmenplanungen für die ambulante Versorgung ebenso ergänzt wie für die Rehabilitation. Spezielle Versorgungsbereiche wie z. B. die onkologische Versorgung wurden zeitgemäß modifiziert. Hospiz- und Palliativversorgung wurde entsprechend langjährigen Forderungen erstmals umfassend definiert.
 
Wegweisend sind außerdem die im ÖSG 2010 erstmals definierten ebenso patientenorientierten wie effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich. In innovativen, prozessorientiert funktionierenden Organisations- und Betriebsformen, z. B. in Tages- und Wochenkliniken mit definierten Betriebszeiten vor allem für geplante Behandlungen, soll die vorhandene Infrastruktur (etwa Betten) möglichst durch mehrere Fachrichtungen gemeinsam genutzt werden. Gleichzeitig sollen zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten für die ungeplante Erstbegutachtung und Notfallversorgung rund um die Uhr geöffnet sein und die Triagen vornehmen, damit die Patienten, wenn nötig, so rasch wie möglich zur jeweils »richtigen« Folgebehandlung weitergeleitet werden.
 
In struktureller Hinsicht geht der ÖSG 2010 in Richtung konkreter Festlegungen für abgestufte Versorgungsstrukturen: Eine überregionale, d. h. bundesländergrenzenübergreifende Planung zur Bündelung komplexer spezialisierter Leistungsangebote (Referenzzentren) wurde im ÖSG 2010 konzipiert und wird bis zur nächsten Revision des ÖSG realisiert werden. Die Qualitätskriterien für Referenzzentren sind im ÖSG bereits definiert. Am anderen Ende der Versorgungsstufen sollen Standardspitäler mit kleinen Einzugsgebieten in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen im Verbund mit höherrangigen Spitälern eine wohnortnahe, mit Qualitätskriterien abgesicherte Grundversorgung gewährleisten. Die Vision ist, dass sich in solchen Grundversorgungseinrichtungen mittelfristig ergänzende Angebote etablieren, die über die herkömmliche Standard-Akutversorgung hinausgehen (z. B. Gesundheitsförderung, psychosoziale und therapeutische Versorgung etc.), und dass sich damit integrierte Strukturen in Form umfassender Grundversorgungszentren entwickeln.

Kontakt: Gerhard Fülöp

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ÖSG 2010 beschlossen. Leitet zukunftsweisende Strukturveränderungen ein. mehrmore


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