Widerspruch

Widerspruchsregister

In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde.

Zur wirksamen Dokumentation eines Widerspruchs wurde das Widerspruchsregister eingerichtet. Neben dem dokumentierten Widerspruch im Widerspruchsregister werden auch andere Formen der Entscheidung bezüglich einer postmortalen Organ- bzw. Gewebespende respektiert (etwa ein bei den Ausweispapieren gefundenes Schreiben oder ein bezeugter mündlicher Widerspruch im Kreise der Angehörigen).

Das Widerspruchsregister ist primär für die österreichische Wohnbevölkerung eingerichtet worden, die Abfrage-Identifikation erfolgt hauptsächlich über die österreichische Sozialversicherungsnummer. Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten (Urlaub, Kongress, Familienbesuch), wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren (z. B. Zustimmung: »Ich will Organspender sein«; Ablehnung: »Ich will kein Organspender sein«). Dieser erklärte Wunsch wird im Fall des Ablebens respektiert. Darüber hinaus wird ein Gespräch mit den Angehörigen gesucht.

Falls Sie sich in das Widerspruchsregister ein- bzw. wieder austragen lassen wollen, können Sie die entsprechenden Formulare downloaden oder bei uns anfordern. Ein- und Austräge im Widerspruchsregister können ab einem Alter von 14 Jahren unterfertigt werden. Für etwaige Namens- oder Adressänderungen verwenden Sie bitte das Änderungsformular.

Formulare mit Originalunterschrift bitte an die GÖG/ÖBIG,
Widerspruchsregister, Stubenring 6, A-1010 Wien.

Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61, wr(at)goeg.at

Information und Eintragung
Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Widerspruchsregisters grundsätzlich nur während der üblichen Bürozeiten telefonisch, per Mail oder Post erreichbar sind. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen dem 23. 12. und dem 7. 1. bleibt unser Büro geschlossen. +++ Kein Parteienverkehr! +++

Abfragen im Widerspruchsregister 
Im Falle einer potenziellen Organspende sind Abfragen im Widerspruchsregister durch berechtigtes Krankenanstaltenpersonal rund um die Uhr möglich.

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