Widerspruchsregister
In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde.Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61, wr(at)goeg.at
Information und Eintragung
Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Widerspruchsregisters grundsätzlich nur während der üblichen Bürozeiten telefonisch, per Mail oder Post erreichbar sind. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen dem 23. 12. und dem 7. 1. bleibt unser Büro geschlossen. +++ Kein Parteienverkehr! +++
Abfragen im Widerspruchsregister
Im Falle einer potenziellen Organspende sind Abfragen im Widerspruchsregister durch berechtigtes Krankenanstaltenpersonal rund um die Uhr möglich.
Aufnahme Erwachsene
Aufnahme Kinder
Aufnahme PersonenSachwalter
Änderung Erwachsene
Änderung Kinder
Änderung PersonenSachwalter
Streichung Erwachsene
Streichung Kinder
Streichung PersonenSachwalter
Datenschutzvereinbarung
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