Widerspruch
Widerspruchregister gegen Organspende
In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde.
Zur wirksamen Dokumentation eines Widerspruchs wurde das »Widerspruchregister gegen Organspende« eingerichtet. Neben dem dokumentierten Widerspruch im Widerspruchregister werden auch andere Formen der Entscheidung bezüglich einer postmortalen Organ- bzw. Gewebespende respektiert (etwa ein bei den Ausweispapieren gefundenes Schreiben oder ein bezeugter mündlicher Widerspruch im Kreise der Angehörigen).
Das Widerspruchregister ist primär für die österreichische Wohnbevölkerung eingerichtet worden, die Abfrage-Identifikation erfolgt hauptsächlich über die österreichische Sozialversicherungsnummer. Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten (Urlaub, Kongress, Familienbesuch), wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren (z. B. Zustimmung: »Ich will Organspender sein«; Ablehnung: »Ich will kein Organspender sein«). Dieser erklärte Wunsch wird im Fall des Ablebens respektiert. Darüber hinaus wird ein Gespräch mit den Angehörigen gesucht.
Falls Sie sich in das Widerspruchregister ein- bzw. wieder austragen lassen wollen, können Sie die entsprechenden Formulare downloaden. Ein- und Austräge im Widerspruchregister können ab einem Alter von 16 Jahren unterfertigt werden.
Formulare mit Originalunterschrift bitte an die
GÖG/
ÖBIG,
z. Hd. Susanne Likarz, Stubenring 6, A-1010 Wien.
Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61-171, wr(at)goeg.at
Widerspruch gegen Organspende – Erwachsene
Widerspruch gegen Organspende – Kinder
Streichung des Widerspruches – Erwachsene
Streichung des Widerspruches – Kinder