Widerspruchsregister
In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde.Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61, wr(at)goeg.at
Information und Eintragung
Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Widerspruchsregisters grundsätzlich nur während der üblichen Bürozeiten erreichbar sind. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen dem 23. 12. und dem 7. 1. bleibt unser Büro geschlossen.
Abfragen im Widerspruchsregister
Im Falle einer potenziellen Organspende sind Abfragen im Widerspruchsregister rund um die Uhr möglich.
Widerspruch gegen Organspende – Erwachsene
Widerspruch gegen Organspende – Kinder
Streichung des Widerspruches – Erwachsene
Streichung des Widerspruches – Kinder
Datenschutzvereinbarung
Medizinprodukte. Neue Verordnung seit 17. 8. in Kraft. mehr
Neue Broschüre Medizinprodukte. Medizinprodukte gemäß Medizinproduktegesetz einfach und kostenlos online registrieren. mehr
Broschüre zum Gesundheitswesen. Kostenlose Information zum österreichischen Gesundheitssystem. mehr
