In-vitro-Fertilisations-Register
Im Juli 1999 hat der Nationalrat ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wurde (IVF-Fonds-Gesetz). Darin ist die Übernahme der Kosten der In-vitro-Fertilisation, die Einrichtung eines für die Finanzierung zuständigen Fonds und die Führung eines Registers vorgesehen.
Detaillierte Informationen zu Anspruchsberechtigung und Vertragskrankenanstalten finden sich auf der Site des
BMG.
Das Gesundheitsressort hat die GÖG/ÖBIG mit Aufbau, kontinuierlicher Führung und Verwaltung des IVF-Registers beauftragt, mit Bereitstellung von abrechnungsrelevanten Informationen für den IVF-Fonds und Durchführung von Analysen auf Grundlage des registrierten Datenmaterials.
Die mit dem wissenschaftlichen Beirat erarbeiteten Inhalte des IVF-Registers wurden in einer EDV-Lösung umgesetzt, sodass alle IVF-Vertragskrankenanstalten sowie der IVF-Fonds online Daten in das IVF-Register eingeben bzw. abrufen können. Die im IVF-Register dokumentierten Daten zu den abgeschlossenen IVF-Versuchen werden von der GÖG/ÖBIG ausgewertet und den IVF-Vertragskrankenanstalten sowie dem IVF-Fonds im Jahresbericht des IVF-Registers übermittelt. Weiters werden den IVF-Vertragskrankenanstalten ihre Daten im anonymen Vergleich zu den anderen IVF-Zentren im Rahmen eines Benchmarking zur Verfügung gestellt.
Kontakt: Reinhard Kern
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