Im Auftrag von Landesregierungen erstellt die Gesundheit Österreich Gutachten zur Versorgungsrelevanz von ambulanten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, und zwar im Rahmen von
Die GÖG kann von den Landesregierungen im Rahmen einer Vorabfeststellung zum Bedarf an stationären Gesundheitseinrichtungen (bettenführende Krankenanstalten) gemäß § 3 KAKuG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.
Information: Gutachten zur Versorgungsrelevanz durch die GÖG (PDF-File; 57 KB)
Medizinprodukte. Neue Verordnung seit 17. 8. in Kraft. mehr
Neue Broschüre Medizinprodukte. Medizinprodukte gemäß Medizinproduktegesetz einfach und kostenlos online registrieren. mehr
Broschüre zum Gesundheitswesen. Kostenlose Information zum österreichischen Gesundheitssystem. mehr
