Gutachten zur Versorgungsrelevanz

Im Auftrag von Landesregierungen erstellt die Gesundheit Österreich Gutachten zur Versorgungsrelevanz von ambulanten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, und zwar im Rahmen von

  • Zulassungsverfahren für selbstständige Ambulatorien gemäß § 3a KAKuG,
  • Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen gemäß § 52c Ärztegesetz 1998 bzw. § 26b ÄrzteG.

Die GÖG kann von den Landesregierungen im Rahmen einer Vorabfeststellung zum Bedarf an stationären Gesundheitseinrichtungen (bettenführende Krankenanstalten) gemäß § 3 KAKuG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.

download Information: Gutachten zur Versorgungsrelevanz durch die GÖG (PDF-File; 57 KB)

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