Statistische Informationen zur Vollziehung des Unterbringungsgesetzes.
Das Unterbringungsgesetz (UbG) kommt immer dann zur Anwendung, wenn psychisch kranke Menschen sich selbst oder andere Personen aufgrund ihrer psychischen Erkrankung gefährden und eine angemessene Behandlung bzw. der Schutz der/des psychisch Kranken und ihrer/seiner Umgebung nur durch einen stationären Aufenthalt gewährleistet werden kann.
Das UbG regelt die Aufnahme von Patientinnen und Patienten in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in eine psychiatrische Abteilung gegen ihren Willen. Ebenso regelt das UbG die gesetzliche Vertretung der untergebrachten Personen und sieht gerichtliche Kontrollmechanismen vor, die dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten dienen und Rechtssicherheit für die behandelnden Fachärztinnen und Fachärzte schaffen.
Das UbG ist seit 1991 in Kraft, und die GÖG/ÖBIG stellt die Entwicklung dieses sensiblen Versorgungsbereiches seit Einführung des Gesetzes dar. Im Jahr 2007 wurde sie erneut vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend mit der Dokumentation und statistischen Analyse der Vollziehung des UbG beauftragt, und zwar für die Jahre 2006 und 2007.
Die Datengrundlage für die dargestellten Auswertungen bilden Erhebungen bei den mit der Unterbringung befassten psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen, Zahlen der bei den Bezirksgerichten gemeldeten Unterbringungen sowie Angaben der Patientenanwaltschaften VertretungsNetz und IfS Vorarlberg. Die Beteiligung an der Erhebung betrug nahezu hundert Prozent, damit ist größtmögliche Transparenz über diesen sensiblen Versorgungsbereich gewährleistet.
In den vergangenen beiden Jahren haben sich sowohl die stationären Aufenthalte als auch die Unterbringungen ohne Verlangen weiter erhöht. Insgesamt wurden im Jahr 2007 von den Krankenhäusern und Abteilungen 17.246 Patientinnen und Patienten ohne Verlangen untergebracht, dies entspricht 26,6 Prozent aller stationären Aufnahmen dieses Jahres. Dabei zeigt sich sowohl zwischen den verschiedenen Versorgungsstrukturen (psychiatrisches Krankenhaus, psychiatrische Abteilung, Universitätsklinik) als auch zwischen den einzelnen Krankenhäusern und Abteilungen einer Versorgungsstruktur eine große Variationsbreite.
GÖG-Jahresbericht online. Der Jahresbericht 2010 der Gesundheit Österreich ist als PDF-Download verfügbar. mehr

