Beschreibung und Evaluierung der bisherigen Umsetzung.
In der mit Jänner 1992 in Kraft getretenen 50. ASVG-Novelle wurde die psychotherapeutische Behandlung in den Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung aufgenommen. Es gibt noch keinen Gesamtvertrag zur Inanspruchnahme von Psychotherapie auf Krankenschein, sondern lediglich eine Reihe unterschiedlicher Finanzierungsformen psychotherapeutischer Behandlung durch die Krankenversicherungen. Diese sind äußerst heterogen, etwa hinsichtlich ihres Leistungsumfanges, der erfassten Patientengruppen, der Höhe der Tarife und der Zahl der Anbieter.
Ziel der Studie war es, die bestehenden Formen von Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich systematisch zu beschreiben und hinsichtlich ihrer Versorgungswirksamkeit zu untersuchen und zu bewerten. Auf dieser Basis wurden Empfehlungen für die österreichweite Umsetzung von Regelungen mit hoher Versorgungswirkung abgeleitet.
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