Transplantation & Transfusion

Todesfeststellung

Voraussetzung für eine Organentnahme ist die Feststellung des Todes durch einen unabhängigen Arzt.

In der Praxis wird die sogenannte Hirntoddiagnostik von zumindest zwei Ärzten durchgeführt. Diese dürfen weder in die Organentnahme noch in die Transplantation involviert sein und auch in keinem persönlichen Verhältnis zum Spender oder Empfänger stehen.

Die Todesfeststellung muss dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Um diesen österreichweit zu vereinheitlichen, wurden von einer interdisziplinären Expertengruppe Empfehlungen zur Durchführung der Hirntoddiagnostik erarbeitet. Am 17. Dezember 2005 vom Obersten Sanitätsrat veröffentlicht, stellen sie nunmehr den aktuellen Wissensstand in diesem Bereich dar.

download Empfehlungen zur Durchführung der Hirntoddiagostik


Aktuelles & Veranstaltungen

Organspende – Das Gespräch mit den Angehörigen. Das Kommunikationsseminar wendet sich an Ärzte und Pflegepersonal und an Klinische Psychologen, die die Kommunikation mit den Angehörigen eines potenziellen Organspenders optimieren wollen (23./24.3.2012, Mieming/T, Modul 2). mehrmehr


Transplant-Jahresbericht 2010. ÖBIG-Transplant dokumentiert das TX-Geschehen in Österreich und berichtet über Maßnahmen zur Erhöhung des Spenderaufkommens. mehrmehr



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