Blut, Blutbestandteile sowie Blutprodukte fallen, soweit sie zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, unter den Begriff Arzneimittel und damit unter die Bestimmungen des österreichischen Arzneimittelrechtes. Das Arzneimittelgesetz (AMG) enthält Vorschriften betreffend Herstellung und Inverkehrbringen von Arzneimitteln und normiert entsprechende Qualitätsanforderungen.
Gemäß Hämovigilanzverordnung und § 75 Arzneimittelgesetz sind ernste unerwünschte Zwischenfälle und Reaktionen (UAW) in Österreich verpflichtend zu melden.
Detaillierte Betriebsvorschriften für die Arzneimittelherstellung und -lagerung sind in der als Verordnung zum AMG erlassenen Betriebsordnung enthalten.
Das Blutsicherheitsgesetz 1999 wurde zur rechtlichen Regelung der menschlichen Blutgewinnung geschaffen und enthält Vorschriften insbesondere über Blutspende, Blutspender sowie Blutspendeeinrichtungen. Die dazu erlassene Blutspenderverordnung regelt die Zulassungserfordernisse zur Blutspende im Detail und enthält unter anderem Bestimmungen über die Eignungsuntersuchung, Ausschlussgründe von der Blutgewinnung sowie durchzuführende Laboruntersuchungen.
Im Zusammenhang mit der Blutgewinnung ist die vom Gesundheitsressort herausgegebene »Leitlinie für mobile Blutspendeaktionen sowie stationäre Blut-, Thrombozyten- und Plasmaspenden« zu nennen.
21st Annual Congress of the European Association of Tissue Banks, Vienna. Deadline for submission: June 17, 2012. mehr
Transplant-Jahresbericht 2010. ÖBIG-Transplant dokumentiert das TX-Geschehen in Österreich und berichtet über Maßnahmen zur Erhöhung des Spenderaufkommens. mehr

