Alten-, Langzeit- und Psychosoziale Versorgung

Qualitätssicherung häusliche Betreuung

1993 wurde die Pflegevorsorge mit der Einführung des Pflegegeldes neu geregelt. Mit dem Pflegegeld werden pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abgegolten; es ist unerheblich, wo und durch wen die anspruchsberechtigten Personen gepflegt werden. Der empirisch feststellbare Vorrang der Pflege zu Hause gegenüber der Pflege in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) kann damit unterstützt werden. Tatsächlich werden rund 80 Prozent der Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Die Weiterentwicklung der Pflegevorsorge setzt an diesem Punkt an, wobei der Qualitätssicherung besondere Bedeutung beigemessen wird. Ziel der Studie war es, bundesweit rund 2.000 Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher über Hausbesuche in die Qualitätssicherung einzubeziehen.

Von insgesamt 2.053 Personen der Pflegegeldstufen 3 bis 7 wurde bei 77 Prozent eine gute Qualität der häuslichen Betreuung vorgefunden, in jedem fünften Fall wurden leichte Mängel festgestellt. Drei Prozent der Fälle wiesen eine mangelhafte Qualität auf. Die Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen werden überwiegend von Angehörigen geleistet, nur ein Drittel der besuchten Personen nimmt soziale Dienste in Anspruch. Private Hauptpflegepersonen sind bei mehr als 90 Prozent der besuchten Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher Angehörige, wobei rund 80 Prozent weiblich sind.

Kontakt: Claudia Nemeth

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