Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben intra- und extramuralem Bereich die dritte Säule des österreichischen Gesundheitswesens. Seine gesetzlichen Wurzeln liegen im heute noch gültigen Reichssanitätsgesetz von 1872, das die wesentlichen Aufgaben im Bereich der sanitären Aufsicht und der Seuchenhygiene festlegt und die Begriffe Amtsarzt und Sanitätsdirektor normiert.

Seit 1978 beschäftigt sich das ÖBIG mit den Aufgaben und der Ausbildung von Amtsärztinnen und Amtsärzten sowie anderen Berufen im ÖGD. Zudem bietet das ÖBIG Unterstützung und Beratung bei Re-Organisationsprojekten im ÖGD an.

Aktuell begleitet die GÖG/ÖBIG einen Prozess zur Neuorientierung des ÖGD. Mit der Steuergruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landessanitätsdirektionen und des Gesundheitsressorts, wurden die Herausforderungen für den ÖGD und die Zieldimensionen der ÖGD-Reform abgesteckt sowie Arbeitspakete definiert. Als erstes Arbeitspaket wurde von 2008 an mit einer Arbeitsgruppe ein »Handbuch ÖGD« erarbeitet. Darauf aufbauend wurde seit 2009 ein Ausbildungskonzept für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD erarbeitet.

Kontakt: Gabriele Sax

download Handbuch ÖGD (PDF-File, 1,6 MB)

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Frühwarnsystem. Die aktuellen Warnungen des europäischen und des österreichischen Drogen-Frühwarnsystems sind online verfügbar. mehrmehr


Fachtagung Zahnstatus. 21. 11. 2011, Wien. mehrmehr



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