Transplantation & Transfusion

Fragen und Antworten

Wer kommt als Spender infrage?
Als Organspender kommen prinzipiell all jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch zu einer Organentnahme vorliegt. Altersbeschränkungen existieren keine. Als Kontraindikationen gelten Malignitäten, positive Infektionsmarker (HIV) und massive Sepsis.

Was kann ich tun, wenn ich nach meinem Tod als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Nach der österreichischen Rechtslage stehen Sie automatisch als Organspender zur Verfügung, solange Sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch deponiert haben. Mit einer entsprechenden Willenskundgebung zur Organspende erleichtern Sie jedenfalls die Entscheidungsfindung (mitgeführtes Schriftstück oder Eintragung im Widerspruchsregister).

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Tod nicht als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Gemäß der österreichischen Rechtslage dürfen Ihnen Organe oder Organteile nach Ihrem Tod entnommen werden, sofern Sie nicht zu Lebzeiten einer solchen Entnahme widersprochen haben. Eine sichere Art, diesen Widerspruch zu deponieren, besteht in der Eintragung im österreichischen Widerspruchsregister. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre noch minderjährigen Kinder eintragen zu lassen. Vor einer allfälligen Organentnahme wird immer eine Abfrage im Widerspruchsregister durchgeführt. WiderspruchWiderspruch

Erhalten auch Personen, die im Widerspruchsregister eingetragen sind, ein Organ, wenn sie selbst ein solches benötigen?
Auch Personen, die sich in das Widerspruchsregister eintragen lassen, erhalten im Bedarfsfall ein Organ.

Was versteht man unter »Hirntod«?
Der Hirntod stellt den irreversiblen Ausfall der Funktionen des gesamten Gehirns dar (also des Großhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns) und wird daher medizinisch, ethisch und gesetzlich dem Individualtod eines Menschen gleichgesetzt. Im Falle einer geplanten Organentnahme kann durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten werden.

Kann der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden?
Der Hirntod kann durch eine fixe Abfolge von Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt werden. Voraussetzungen für den Beginn der Hirntod-Diagnostik sind das Vorliegen einer primären oder sekundären Hirnschädigung, eine genaue Erhebung von Vorgeschichte und Befunden sowie der Ausschluss einer hohen Medikation von zentral wirksamen Substanzen. Nach gewissenhafter Überprüfung dieser Voraussetzungen müssen zwei klinische Untersuchung und ergänzende Hilfsuntersuchungen (z. B. EEG) durchgeführt werden. Die genaue Abfolge ist in den Empfehlungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik beschrieben, die von einem Expertengremium erarbeitet und vom Obersten Sanitätsrat verabschiedet wurden.

Download Empfehlungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik

Wie komme ich auf eine Warteliste?
Nach einer entsprechenden Indikationsstellung durch den behandelnden Arzt wird der Patient an ein Transplantationszentrum weiterverwiesen. Wenn nach weiterführenden Untersuchungen durch das Zentrum eine Transplantation befürwortet wird, wird der Patient auf die vom Zentrum geführte Warteliste genommen.

Wo werden in Österreich Organe transplantiert?
Organtransplantationen werden in Österreich an fünf Standorten durchgeführt. Es sind dies die drei Universitätskliniken in Graz, Innsbruck und Wien sowie in Linz das AKH Linz und das Krankenhaus der Elisabethinen. Die drei Universitätskliniken transplantieren grundsätzlich alle infrage kommenden Organe. Der Schwerpunkt für Pankreas-Transplantation liegt in Innsbruck. In Linz wird ausschließlich die Nierentransplantation durchgeführt.

Welche Organe können transplantiert werden?
Zurzeit werden in Österreich Niere, Leber, Lunge (Transplantation von einem oder beiden Lungenflügeln), Pankreas und Herz transplantiert. Organe können auch kombiniert transplantiert werden (Herz-Lunge, Niere-Pankreas). Weiters werden in Österreich Transplantationen von Darm und Inselzellen durchgeführt.

Wie wird entschieden, wer ein Organ bekommt?
Die Auswahl des Empfängers erfolgt durch Eurotransplant mittels eines EDV-Punktesystems. Berücksichtigt werden die Dringlichkeit der Transplantation, die medizinische Eignung des Organs für den Empfänger (hier gibt es je nach Organ unterschiedliche Anforderungen), die Reihung auf der Warteliste, die regionale Nähe (Transportzeiten) und das Herkunftsland des Spenders. Da dem Faktor des Herkunftslandes von jeher großes Gewicht zukommt, profitieren österreichische Patienten auf der Warteliste unmittelbar von der Meldung von Organspendern in Österreich.

Kann ich meine Organe verkaufen?
Die Lebendspende wird in Österreich nur in Form der uneigennützigen (altruistischen) Spende zwischen Verwandten oder einander emotional nahestehenden Personen akzeptiert. Analog zur Organspende von Verstorbenen und zur internationalen Praxis dürfen Organe bei der Lebendspende nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein. Eine Lebendspende gegen finanzielle Entschädigung ist somit in Österreich nicht zulässig.

Kann ich eine meiner Nieren Verwandten oder Bekannten, die schon dringend auf ein Organ warten, spenden?
Ja, wobei ein potenzieller Lebendspender verschiedene Bedingungen erfüllen muss: Neben den grundsätzlichen Bedingungen zur Lebendspende müssen Blutgruppe und Gewebemerkmale mit jenen des Empfängers übereinstimmen.

 

Aktuelles & Veranstaltungen

21st Annual Congress of the European Association of Tissue Banks, Vienna. Deadline for submission: June 17, 2012. mehrmehr


Transplant-Jahresbericht 2010. ÖBIG-Transplant dokumentiert das TX-Geschehen in Österreich und berichtet über Maßnahmen zur Erhöhung des Spenderaufkommens. mehrmehr



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