Der
ÖSG 2008, gültig seit 6. März 2009, enthält
Die Erfordernisse zur Weiterentwicklung des ÖSG ergeben sich aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2004 bis 2013 (Artikel 4: »Planungsgrundsätze und Planungsfestlegungen für weitere Bereiche verbindlich festzulegen und in den ÖSG aufzunehmen«, »laufende Aktualisierung des Ist-Stands«).
Bis Ende 2010 ist laut 15a-Vereinbarung eine umfassende Revision des ÖSG mit Planungshorizont 2020 vorzunehmen. Diese Revision wird sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
Die Arbeiten wurden gemeinsam mit den Arbeitsgremien der Bundesgesundheitskommission bereits aufgenommen und sollen spätestens im Dezember 2010 abgeschlossen werden.
Kontakt: Gerhard Fülöp
ÖSG 2010 beschlossen. Leitet zukunftsweisende Strukturveränderungen ein. mehr
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